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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1 GELTUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1.1

Die Entwicklung von Designvorlagen und die Einräumung von Nutzungsrechten und Lizenzen an solchen Vorlagen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen.

1.2           

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nur anerkannt, sofern dies schriftlich mit dem Designer vereinbart wurde.

 

 

2 ENTWICKLUNG VON DESIGNVORLAGEN

 

2.1           

Wird der Designer mit der Entwicklung von Designvorlagen beauftragt, besteht für ihn Gestaltungsfreiheit.

2.2           

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Unterlagen und Informationen berechtigt ist und dass diese frei sind von Rechten Dritter. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Unterlagen und Informationen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

2.3           

Der Auftraggeber kann nach Abnahme der Designvorlagen frei entscheiden, ob er die Vorlagen verwerten will. Der Designer behält in jedem Fall seinen Anspruch auf das Honorar.

2.4           

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Designer entwickelten Designvorlagen nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Designer zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Designers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

2.5           

Entscheidet sich der Auftraggeber zur Verwertung der Designvorlagen, ist der Designer verpflichtet, ihm die entsprechenden Nutzungsrechte einzuräumen.

2.6           

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf das Arbeitsmaterial bzw. die Arbeitsdateien des Designers wie z.B. Zeichenvorlagen, Modellschablonen, Schnittmuster, Datensätze etc.. Wünscht der Auftraggeber dennoch Kopien derartiger Unterlagen, ist die Zustimmung des Designers erforderlich. Bei Aushändigung derartiger Unterlagen ist eine angemessene Vergütung des Designers fällig.

 

 

3 HONORAR

 

3.1           

Für die Entwicklung der Designvorlagen ist das vereinbarte Honorar zu zahlen. Wünscht der Auftraggeber nach Vorlage vertragsgemäßer Designentwürfe die Durchführung von Änderungen, kann der Designer dafür eine gesonderte Vergütung fordern.

3.2           

Das Honorar für die Designentwicklung ist bei Vorlage der vertragsgemäßen Entwürfe fällig. Die Vergütung für die Durchführung von Änderungen ist nach der Ablieferung der geänderten Vorlagen fällig. Der Auftraggeber hat diese Zahlungen auch dann zu leisten, wenn er sich gegen eine Nutzung entscheidet.

 

 

4 NUTZUNGSRECHTE, NUTZUNGSPFLICHT, ABGRENZUNG DER NUTZUNGSRECHTE

 

4.1           

Dem Auftraggeber werden mit der Ablieferung des Werkes die ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt. Der Auftraggeber erwirbt damit das ausschließliche Recht, die Designvorlagen zu vervielfältigen und die Vervielfältigungen zu verbreiten.

4.2           

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der geschuldeten Honorare und der vom Auftraggeber zu erstattenden Nebenkosten über. Ist eine pauschale Abgeltung der Nutzungsrechte vereinbart, muss auch diese Pauschale vollständig bezahlt sein.

4.3           

An Vorentwürfen bzw. Varianten von Entwürfen aus dem Designprozess, die nicht zum Umfang des Auftrages gehören (die nicht in der Aufgabenstellung beschrieben sind), erwirbt der Auftraggeber keine Rechte. Gleiches gilt für Vormodelle, Konzeptzeichnungen sowie für nicht ausgearbeitete Skizzen, an denen der Auftraggeber ebenfalls keine Rechte erwirbt. Sie dürfen ohne Zustimmung des Designers nicht ausgeführt, verwertet oder an Dritte weitergegeben werden.

4.4           

Das vom Designer entwickelte Design oder Elemente daraus dürfen auf andere Gegenstände als die in der Aufgabenstellung beschriebenen nur mit Zustimmung des Designers und gegen eine angemessene Honorierung übertragen werden.

 

 

5 MEHRWERTSTEUER

 

5.1           

Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren und Nebenkosten kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

 

 

6 SCHUTZRECHTE

 

6.1           

Mit dem Erwerb der Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber auch das Recht zur Anmeldung von Geschmacksmustern und/oder technischen Schutzrechten. Außerdem ist er zur Anmeldung des Designs als Marke berechtigt.

 

 

7 EIGENTUM, RÜCKGABEPFLICHT

 

7.1           

Sämtliche Entwürfe, Modelle, Unterlagen und Daten bleiben im Eigentum des Designers. Mit der Ablieferung des Werks gehen nur die im Angebot unter Leistungen definierten Daten in das Eigentum des Auftraggebers über. Der Designer behält die Originale und alle das Projekt betreffende Daten als Kopie.

7.2           

Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe, Modelle, Unterlagen und Daten hat der Auftraggeber die zur Wiederherstellung erforderlichen Kosten zu ersetzen, es sei denn, dass er die Beschädigung oder den Verlust nicht zu vertreten hat.

 

 

8 RECHTSVERTEIDIGUNG, GELTUNG DES URHEBERRECHTS

 

8.1           

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von ihm genutzten Designvorlagen gegen Nachahmungen oder sonstige Angriffe Dritter auf seine Kosten zu schützen und zu verteidigen.

8.2           

Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass der Designer alleiniger Urheber der Designvorlagen ist. Die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch für den Fall als vereinbart, dass die Vorlagen die nach § 2 Abs. 2 UrhG notwendige Schöpfungshöhe nicht aufweisen. Insbesondere ist der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Honorare unabhängig von einer urheberrechtlichen oder sonstigen Schutzfähigkeit der Vorlagen und auch für den Fall des Ablaufs der Schutzfristen von Sonderschutzrechten verpflichtet.

 

9 HAFTUNG

 

9.1           

Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

9.2           

Der Designer haftet nicht für die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Designvorlagen. Ebenso wenig haftet er für deren Schutzfähigkeit und die Durchsetzbarkeit damit zusammenhängender Ansprüche aus Urheber-, (Gemeinschafts-)Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Patent-, Marken- und Wettbewerbsrecht, und ihm obliegen auch keine dahingehenden Recherchen. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf insoweit eventuell bestehende rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm während der Vertragsdauer bekannt werden.

 

 

10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

10.1         

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

10.2         

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3         

Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.

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